Gottesdienst zur Eheschließung

Eine Alternative zur kirchlichen Trauung kann ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung sein. Dieser wird dann in Betracht gezogen, wenn nur einer der beiden Partner in der Kirche ist, da eine kirchliche Trauung in der Regel die Kirchenzugehörigkeit beider zukünftiger Ehepartner voraussetzt.

Die nähere Gestaltung des Gottesdienstes fällt in den einzelnen Kirchgemeinden unterschiedlich aus. Um eine konkrete Vorstellung zu bekommen, sollte mit der Gemeinde das Gespräch gesucht werden, in der ein Gottesdienst mit Gästen stattfinden soll.

Ein Gottesdienst mit Segnung kann für konfessionslose Paare eine Alternative sein.

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Ich habe mich für die Liebe entschieden. Hass ist mir einen zu schwere Bürde.

– martin luther king –

Trauungen, Gottesdienste zur Eheschließung (GDzE) und Segnungen von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft* werden – wie alle Amtshandlungen – in der Kirchgemeinde/dem Kirchspiel angemeldet, welcher/welchem man hauptwohnsitzmäßig angehört. Wenn Sie im Bereich einer unserer vier Kirchgemeinden in der Dresdner Neustadt wohnen, wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an die Verwaltung unseres Kirchspiels am Martin-Luther-Platz 5. Es ist ein Anmeldeformular zur Trauung/zum GDzE/zur Segnung (Aufgebotsprotokoll) auszufüllen. Dazu werden benötigt:

  • Personenangaben zum Paares
  • Angaben zu den kirchlichen Amtshandlungen: Datum und Ort von Taufe und Konfirmation
  • Kopie der Eheschließungsurkunde, falls Sie bereits standesamtlich verheiratet sind
  • Unterschriften der beiden Partner

Gleichzeitig wenden Sie sich bitte an den Pfarrer/die Pfarrerin der Gemeinde, in welcher die Trauung/der GDzE stattfinden soll, um den Termin der Trauung/des GDzE abzustimmen.Welche Pfarrer in unserem Kirchspiel Segnungen von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft durchführen, erfahren Sie im Gespräch mit unserer Verwaltung.
Auch wenn die Trauung/der GDzE/die Segnung in einer Kirchgemeinde außerhalb unseres Kirchspiels stattfinden soll, erfolgt die Anmeldung in unserer Verwaltung. Das Aufgebotsprotokoll wird in diesem Fall an die entsprechende Gemeinde weitergeleitet (entspricht dem Dimissoriale).

*Segnungen von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft oder in gleichgeschlechtlichen Ehen sind in den Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens seit dem 1. Januar 2017 möglich.


Hochzeitsmusik zur Inspiration

Hochzeitsmusik – Piano